Fallgruppe 12
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CH
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Ausland
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Anwendbares Recht
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Gerichtsstand (GS)
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Sitz Arbeitgeber
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Nach ausländischem IPRG bzw. Recht zu entscheiden. |
Ausländische Gerichte
EU-intern: Klagen des AN
- am Sitz des AG, oder
- am Ort, an dem der AN gewöhnlich seine Arbeit verrichtet oder zuletzt gewöhnlich verrichtet hat.
- bei Arbeitsverrichtung in versch. EU-Staaten, am Ort, an dem sich die Niederlassung befindet bzw. befand, die den AN eingestellt hat.
Klagen des AG:
Abweichende Vereinbarung nach Entstehung der Streitigkeit oder um AN einen weiteren GS zu ermöglichen
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Wohnort Arbeitnehmer
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Arbeitsort
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